AGB Verleih
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND MIETBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Sportausrüstung durch die Insider Sportshop – mader sports OG, im Folgenden kurz „Vermieterin“ genannt. Abweichende Bedingungen des Kunden („Mieters“) haben ausschließlich dann Gültigkeit, wenn die Vermieterin diesen schriftlich zustimmt.
2. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag kommt zwischen dem buchenden Kunden im Folgenden kurz „Mieter“ genannt und der Insider Sportshop – mader sports OG ausschließlich bei Vorlage eines Ausweises oder eine Kreditkarte zustande. Die Vermieterin ist weiters berechtigt, eine Sicherstellung in Form der Hinterlegung eines Dokumentes (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) oder einer Kaution zu verlangen. Festgehalten wird, dass die Hinterlegung einer Sicherstellung nicht als möglicher Kaufpreis für das Verleihmaterial gilt.
Mit der geleisteten Unterschrift auf dem Verleihschein erklärt sich der Mieter mit den Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen der Vermieterin einverstanden.
3. Preise
Die Verleihkosten werden durch die vom Kunden gewählte Kategorie sowie dem gewählten Zeitraum der Vermietung gemäß unseren Tarifen für den Verleih auf unserer Homepage festgelegt. Die Preise sind inklusive aller Steuern, in der zu dem Zeitpunkt der Vermietung geltenden Höhe.
Der Mietpreis gilt nur für aufeinanderfolgende Tage. Die zwischen der Vermieterin und dem Mieter vereinbarte Miete gilt für die Gesamtdauer der Miete unabhängig von äußeren Einflüssen, Witterung oder dem Betrieb der für die Nutzung des Verleihmaterials erforderlichen Anlagen (z.B. Skilifte). Auch in Fällen höherer Gewalt, insbesondere bei ungünstiger Witterung, bleibt die Mietzinszahlungspflicht aufrecht.
Alle Angaben von Preisen in Preislisten der Insider Sportshop – mader sports OG, Preislisten im Internet, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Informationsträgern oder Online-Preisabfragen verstehen sich ohne Gewähr und sind für die Insider Sportshop – mader sports OG unverbindlich. Für etwaige Satz- und Druckfehler wird nicht gehaftet. Die Insider Sportshop – mader sports OG behält sich vor, jederzeit Änderungen vorzunehmen.
4. Zahlung
Die Bezahlung erfolgt immer vor Ort in der jeweiligen Filiale der Insider Sportshop – mader sports OG. Es werden folgende Zahlungsarten angeboten: Kreditkarte, Debitkarte oder Barzahlung.
5. Haftung bei Verlust oder Beschädigung
Das Verleihmaterial ist nicht gegen Bruch und Diebstahl versichert. Im Schadensfall ist vom Mieter der Zeitwert des gestohlenen Artikels zu ersetzen.
Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Verleihmaterial so verwahrt wird, dass eine Verwechslung oder ein Diebstahl verhindert wird. Zu diesem Zweck sollen z.B. Skier nur einzeln und voneinander getrennt abgestellt, in Skisafes oder mit einem Skisicherheitsschloss verwahrt werden. Während der Nacht soll das Verleihmaterial in einer versperrten Räumlichkeit oder in einem versperrten KFZ verwahrt werden.
Es besteht die Möglichkeit, das gemietete Verleihmaterial zu versichern. Im Falle eines Diebstahls und bei Beschädigung ist sohin ein Selbstbehalt in Höhe von € 200,00 zu entrichten. Wenn eine Versicherung gewünscht wird, ist diese bei Abholung des Verleihmaterials zu beantragen und mit dem Verleihpreis vorab zu entrichten. Die Versicherung kommt erst nach vollständiger Bezahlung der Versicherungsprämie zu tragen und ist vom Mietbeginn für maximal 14 Tage lang gültig. Die Versicherung gilt für alle Verleihgegenstände der Insider Sportshop – mader sports OG. Ausdrücklich festgehalten wird, dass es sich um eine personenbezogene Versicherung handelt und somit nicht an Dritte weitergegeben werden kann.
Im Fall von unsachgemäßer Verwendung oder von mutwilliger Beschädigung hat der Mieter die Reparaturkosten zu zahlen. Sollte eine Reparatur nicht möglich sein, ersetzt der Mieter den Zeitwert des Artikels.
6. Vorgehen bei Diebstahl und Vandalismus
Der Mieter verpflichtet sich bei Diebstahl unverzüglich, längstens jedoch binnen 24 Stunden, bei der zuständigen Polizeiinspektion Anzeige zu erstatten und eine Kopie derselben der Vermieterin vorzulegen.
7. Untervermietung und (kostenlose) Weitergabe
Der Mieter ist für das gemietete Verleihmaterial voll verantwortlich. Es ist untersagt, den Verleihgegenstand an andere Personen als den Mieter bzw. den bekannt gegebenen Nutzer zu überlassen.
8. Montage, Reparatur und Einstellung der Skibindung
Mit der Unterschrift auf dem Verleihschein bestätigt der Mieter die Ausgabe des Verleihmaterials sowie die Richtigkeit seiner persönlichen Daten sowie insbesondere jener Angaben, die für eine fachgerechte Bindungseinstellung erforderlich sind. Dies ist Voraussetzung für die fachgerechte Bindungseinstellung laut Anweisungen des Herstellers.
Die Bindungseinstellungen (Skibindung) bei Verleihskiern wird laut den Check-in Daten, händisch und normgerecht nach der ISO-Tabelle durchgeführt. Die Richtigkeit von ihren angegebenen Körperdaten ist für die Einstellung nach ISO-Zahl Voraussetzung und wird dies durch die Unterschrift auf dem Verleihschein bestätigt. Der Mieter darf die vom Vermieter vorgenommene Bindungseinstellung nicht eigenmächtig ändern. Für nachteilige Folgen und Schäden, die dem Mieter aufgrund unrichtiger bekanntgegebener personenbezogener Informationen (z.B. Körpergröße, Gewicht oder schifahrerisches Können) entstehen, haftet die Insider Sportshop – mader sports OG nicht. Die Insider Sportshop – mader sports OG trifft keine Pflicht, die vom Mieter übermittelten Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
9. Umtausch
Im Mietpreis inbegriffen ist die einmalige kostenlose Möglichkeit, auf ein anderes Modell der gleichen Preisklasse umzusteigen. Für jeden weiteren Umtausch ist jeweils eine Gebühr in Höhe von pauschal € 10,00 fällig. Ein Umstieg auf ein Verleihmaterial einer höheren Kategorie ist gegen Aufpreis möglich. Eine Rückerstattung bei einem Umstieg auf ein Verleihmaterial einer niedrigeren Kategorie ist ausgeschlossen.
10. Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, den Verleihgegenstand nach Ablauf des Mietzeitraums bis längstens 09:30 Uhr des Folgetages an die Vermieterin zurückzustellen. Unterbleibt eine fristgerechte Zurückstellung an die Vermieterin, ist diese berechtigt, für jeden die Mietdauer überschreitenden Tag das tägliche Mietentgelt in Rechnung zu stellen und/oder die Herausgabe des Mietgegenstands zu fordern. Für den Fall der Zurückstellung des Verleihgegenstands nach 09:30 Uhr am Folgetag des Mietzeitraums gilt die Mietdauer um einen Tag überschritten und ist sohin zur Zahlung fällig.
Vermietungen nach 15:00 Uhr werden erst ab dem darauffolgenden Kalendertag berechnet. Die Vermieterin ist ungeachtet ihrer weiteren Ansprüche gegen den Mieter berechtigt, allfällig als Sicherheitsleistung überlassene Kreditkartendaten zur Tilgung ihrer Mietzinsforderung zu verwerten.
Wird das Verleihmaterial, aus welchen Gründen auch immer, nicht vereinbarungsgemäß zurückgestellt, so wird seitens der Vermieterin am 7. Tag der Überfälligkeit eine Diebstahlanzeige gegen den Mieter erstattet.
13. Verletzung und Krankheit
Bei Verletzung oder Krankheit des Mieters während aufrechter Miete gilt unter der Voraussetzung der Vorlage eines ärztlichen Attests und der sofortigen Rückgabe des Mietgegenstandes, dass ab dem Zeitpunkt der Ausstellung des ärztlichen Attests keine Miete zu zahlen ist und eine Geldrückgabe für die restlich bereits bezahlte Mietdauer erfolgt.
14. Haftung Vermieter
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass die Vermieterin weder für Sachschäden, Personenschäden und Unfälle aller Art noch für sonstige Ereignisse während der Mietdauer haftet, soweit sie nicht auf eine grobe Pflichtverletzung der Vermieterin zurückzuführen sind.
Ausdrücklich festgehalten wird, dass die Vermieterin nicht für Schäden, die aufgrund falscher Angaben des Mieters, insbesondere im Zusammenhang mit der Bindungseinstellung, haftet.
15. Datenschutz
Alle Ihre verarbeiteten Daten werden ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG) verarbeitet. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des gesamten Rechtsgeschäftes. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzten, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Anwendbares Recht
Erfüllungsort ist der Ort der jeweiligen Filiale der Insider Sportshop – mader sports OG. Die Vertragspartner vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechts, wobei die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes sowie internationale Verweisungsnormen ausgeschlossen werden. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Für allfällige Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Zell am Ziller vereinbart. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nur insoweit, als nicht zugunsten des Mieters zwingende Verbrauchergerichtsstände bestehen.